Laut Arbeitnehmerschutzgesetz
(ASchG) und Fachkenntnisnachweis Verordnung (FK-V) dürfen in Österreich für bestimmte Tätigkeiten wie z.B. das Lenken/Bedienen von
Flurförderzeugen/Hubstaplern nur Arbeitnehmer herangezogen werden, die entsprechend ausgebildet sind. Ausbildung gem. Verordnung § 11 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des BMWA BGBl. II
Nr. 13/2007 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Arbeitsmittelverordnung.
Deutschkenntnisse in Wort und
Schrift erforderlich. Mindestalter 18 Jahre.
· Antriebs- und Bedienungsarten
· Ausrüstung, Technik und Pflege des
Staplers
· Wiederkehrende Überprüfung
· Standsicherheit
· Tragfähigkeit, Lastendiagramm
· Staplerbetrieb
· Sondereinsatz, Heben und Mitfahren von
Personen
· Verhalten in Gefahrensituationen
· Verbote
· Praxisübungen
· Theoretische und praktische Prüfung