Hubstaplerfahrerausbildung

 

Laut Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und Fachkenntnisnachweis Verordnung (FK-V) dürfen in Österreich für bestimmte Tätigkeiten wie  z.B. das Lenken/Bedienen von Flurförderzeugen/Hubstaplern nur Arbeitnehmer herangezogen werden, die entsprechend ausgebildet sind. Ausbildung gem. Verordnung § 11 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des BMWA BGBl. II Nr. 13/2007 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und      Arbeitsmittelverordnung.

 

 

 

Voraussetzung

 

Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. Mindestalter 18 Jahre.

 

 

 

Inhalt

 

· Antriebs- und Bedienungsarten

 

· Ausrüstung, Technik und Pflege des Staplers

 

· Wiederkehrende Überprüfung

 

· Standsicherheit

 

· Tragfähigkeit, Lastendiagramm

 

· Staplerbetrieb

 

· Sondereinsatz, Heben und Mitfahren von Personen

 

· Verhalten in Gefahrensituationen

 

· Verbote

 

· Praxisübungen

 

· Theoretische und praktische Prüfung

 

 

 

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